Gustl Mollath als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss

Im anschließenden Strafverfahren habe er wegen der ihm unerklärlichen Voreingenommenheit des zuständigen Richters keine Chance auf eine Verteidigung gehabt. Wegen angeblich paranoider Wahnvorstellungen, die mit den scheinbar haltlosen Vorwürfen gegen die HVB begründet worden seien, sei 2006 die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angewiesen worden. Was er dort seither erlebt habe, „das wünscht man nicht seinem ärgsten Feind“, so Mollath. Er zeichnete ein Bild der Willkür, der er am liebsten durch Verlegung in ein „ordentliches Gefängnis“ entkommen würde. „Ich muss aber fürchten, dass ich bis zum Lebensende in diesen Anstalten gehalten werde – es ist jetzt schon unerträglich.“ Eine Geisteskrankheit stritt Mollath vehement ab, zudem sei er als „friedfertiger Mensch“ bekannt, der aber beharrlich an einer Sache dranbleiben könne.
Bezüglich der HVB blieb Mollath bei seinen Vorwürfen, zumal sich diese in der Zwischenzeit als weitgehend richtig herausgestellt hätten. Es sei noch heute für ihn nicht nachvollziehbar, dass damals weder Staatsanwälte noch Steuerfahnder tätig geworden seien. In all den Jahren habe kein Staatsanwalt und kein Steuerfahnder Kontakt zu ihm aufgenommen, um sich möglicherweise Unverständliches erklären zu lassen. In Petitionen und Bittgesuchen habe er sich immer wieder an Politiker bis hinauf zu den früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und Günther Beckstein gewandt. Außer Formschreiben habe er keine Antworten erhalten.

Die ersten Reaktionen der Ausschussmitglieder waren unterschiedlich: Der Vorsitzende des Gremiums, Florian Herrmann (CSU), legte Wert auf die Feststellung, dass auch die Vernehmung Mollaths keine Hinweise auf eine gegen ihn gerichtete Verschwörung staatlicher Stellen gebracht habe. Zudem habe Mollath trotz mehrerer Nachfragen seine Behauptungen, er könne weitere Beweise für ein umfassendes Schwarzgeldsystem bei der HVB beibringen, nicht präzisiert. Ausschussvize Florian Streibl (FREIE WÄHLER) würdigte den „klaren und sachlich geordneten Vortrag“ Mollaths. Er habe bestätigt, dass er zu keinem Zeitpunkt von Seiten der Steuerbehörden und der Justiz eingehend zu Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz befragt worden sei. Vielmehr seien ihm seine Aussagen als Wahnvorstellungen ausgelegt worden. „Hier liegt der Kern des staatlichen Versagens“, erklärte Streibl.
SPD-Fraktionsvizechefin Inge Aures äußerte sich „fassungslos“ darüber, dass ein „solch aufgeräumter und ausgesprochen freundlicher Mensch einfach weggesperrt wird, ohne dass sein Anliegen ernsthaft geprüft wird“. Sollte sich im Wiederaufnahmeverfahren herausstellen, dass die Justiz nicht sorgfältig gearbeitet habe, trage Justizministerin Beate Merk (CSU) persönlich dafür die Verantwortung. Grünen-Fraktionschef Martin Runge folgerte aus den Aussagen Mollaths, dass sich Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden den „Vorwurf gravierender Versäumnisse“ gefallen lassen müssten. Zudem sei es im Gerichtsverfahren gegen Mollath zu „krachenden Rechtsfehlern“ gekommen.


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