Direkte Demokratie in Europa
Landtag begrüßt Europäische Bürgerinitiative
Die Distanz zwischen Brüssel und dem Rest Europas soll kleiner werden. Das ist das erklärte Ziel des Lissabonner Reformvertrags. Als eine der sichtbarsten Neuerungen beinhaltet er die Möglichkeit einer „Europäischen Bürgerinitiative“ (EBI). Eine Million Europäer können im Rahmen eines solchen europaweiten Begehrens die EU-Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags zu einem bestimmten Thema auffordern. Der genaue Ablauf einer „Europäischen Bürgerinitiative“ muss allerdings noch in einer Verordnung festgelegt werden – erst dann kann das neue plebiszitäre Instrument in der Praxis angewendet werden. Zur Ausgestaltung haben die deutschen Bundesländer Vorschläge eingereicht.
Text: Katja Helmö | Fotos: Europäische Kommission, Rolf Poss
Zum genauen Ablauf des Verfahren sind derzeit allerdings noch Fragen offen: Wie können die Unterschriften gesammelt werden? Kann die Unterstützerunterschrift für das europäische Bürgerbegehren auch über das Internet geleistet werden? Welche Zeiträume sind dafür erforderlich? Wie steht es um die rechtliche Verpflichtung der Europäischen Kommission, auf die Unterschriftensammlungen zu reagieren? Ab welchem Alter dürfen Bürgerinnen und Bürger am EU-Bürgerbegehren teilnehmen?
Wichtiger Beitrag für mehr Bürgernähe
Antworten darauf haben die deutschen Bundesländer bis Ende Januar gesucht. Im Europaausschuss des Bayerischen Landtags wurde dazu – gegen die Stimmen der Opposition – ein Antrag von CSU und FDP beschlossen, den der Landtag auch unmittelbar der EU-Kommission übermittelt hat. Die Regierungsfraktionen begrüßen darin das neue Instrument als „wichtigen Beitrag für eine größere Bürgernähe“. Hinsichtlich des Wahlalters sowie der Anforderungen an die Sammlung von Unterschriften plädierten CSU und FDP für eine Ausrichtung am jeweils nationalem Recht. Dagegen forderten die Ausschussmitglieder von SPD, FW und Bündnis 90/Die Grünen, dass junge Bürger nicht erst ab 18, sondern bereits mit 16 Jahren an einer europäischen Bürgerinitiative teilnehmen dürfen. Jugendliche sollten, so etwa Dr. Linus Förster (SPD), möglichst frühzeitig die Möglichkeit erhalten, in Europa mitzureden. Ebenfalls an die jüngere Generation richtete sich ein weiterer Vorschlag der Oppositionsfraktionen: Unterstützungsunterschrift sollen künftig auch online geleistet werden können.
Damit sich das Bürgerbegehren nicht auf nationale Themen, sondern auf EU-Themen richtet, müssen die Unterzeichner laut Vertrag aus einer „erheblichen“ Anzahl von Staaten kommen. Der Deutsche Bundesrat schlug in seiner Stellungsnahme zur Vorlage der Kommission am 12. Februar die Zahl von sieben Mitgliedstaaten vor, in denen grundsätzlich 0,2 Prozent der teilnameberechtigten Bürger eines Mitgliedstaates die Initiative unterstützen. Als EU-einheitliches Mindestalter der Teilnehmer befürwortete die Mehrheit der im Bundesrat vertretenen Länder 16 Jahre. Im Zusammenhang mit den Anforderungen an Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften sollte aus Sicht des Bundesrates ein Verfahren gefunden werden, das einer möglichst großen Zahl von Bürgern eine Teilnahme ermöglicht und zugleich den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich hält.
Bis Ende April soll Verordnungsentwurf vorliegen
Am 22. Februar hat eine Anhörung zur „Europäischen Bürgerinitiative“ in Brüssel stattgefunden. Die Kommission will danach bis Ende April einen Verordnungsentwurf vorlegen. Über diesen werden dann das Europäische Parlament und der Ministerrat im Mitentscheidungsverfahren abstimmen. Wenn eine Einigung beider Institutionen schon in Erster Lesung gelingen sollte, könnte die Verordnung zur „Europäischen Bürgerinitiative“ schon im Herbst in Kraft treten. Falls zwei Lesungen nötig sein sollten, wird es wohl bis zum Jahresende dauern, bis Europa ein bisschen direkte Demokratie wagen wird.


Weitere Themen


