Untersuchungsausschuss BayernLB/ HGAA
Verwaltungsräte im Zeugenstand
Der Landesbank-Untersuchungsausschuss zur Klärung der Milliarden-Verluste beim Kauf der Kärntner Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die BayernLB hat nach der Sommerpause mit der Vernehmung der Verwaltungsräte begonnen. Die früheren Vorsitzenden des Kontrollgremiums, der ehemalige Finanzminister Kurt Faltlhauser und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser, haben dabei jegliche Verantwortung für den Kauf von sich gewiesen. Auch der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber bekräftigte, keinen Einfluss auf das Geschäft genommen zu haben. Zweifel am pflichtbewussten Handeln der Verwaltungsräte äußerte die Sonderprüferin Corinna Linner.
Text: Jürgen Umlauft | Fotos: dpa
15.10.2010
Stoiber betonte bei seiner mit Spannung erwarteten und von großem Medieninteresse begleiteten Einvernahme, er trage „keine spezifische Verantwortung“ für den HGAA-Kauf. Der Deal sei weder seine Idee gewesen, noch habe er auf die handelnden Personen Druck ausgeübt oder Warnhinweise vor Risiken ignoriert. „Die Behauptung, ich hätte die Landesbank politisch geführt, ist absoluter Unsinn“, sagte Stoiber. Er sei auch nicht „Kontrolleur der Kontrolleure“ gewesen, sondern habe den Verantwortlichen und den Organen der Bank „selbstverständlich vertraut“. Er selbst habe „keine Warnhinweise“ bezüglich der HGAA erhalten, betonte Stoiber. Auch seiner Intervention in Kroatien, wo sich die Nationalbank gegen den HGAA-Deal stemmte, maß der Ex-Regierungschef keine besondere Bedeutung zu. Zum Zeitpunkt seiner Reise seien die vorhandenen Probleme bereits ohne sein Zutun aus dem Weg geräumt gewesen.
Deutlich distanzierte sich Stoiber vom inzwischen verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider. Zu dem Rechtspopulisten habe weder wegen der HGAA noch aus anderem Grund je Kontakt gehabt. „Ich wollte nie mit Herrn Haider zusammentreffen, er war für mich kein Gesprächspartner.“ Energisch verwahrte sich Stoiber gegen den Vorwurf aus der Opposition, die Expansion der BayernLB in Richtung Osteuropa sei seinem „Größenwahn“ entsprungen. Richtig sei, dass es ihm ein Herzensanliegen gewesen sei, den Freistaat voranzubringen und eine Spitzenstellung unter den Ländern zu erobern. Davon hätten die Bürger profitiert. Er könne nicht erkennen, was dies mit Größenwahn zu tun habe.
Für einen Eklat sorgte der ehemalige Sparkassen-Präsident Naser, als er sich zunächst auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht berief. Der Ausschuss hielt diese Rechtsauffassung aber einstimmig für unbegründet. Er sprach gegen Naser ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro aus und drohte ihm bei weiterem Schweigen Beugehaft an - ein im Landtagsbetrieb bislang einmaliger Vorgang. Zwei Tage darauf sagte Naser dann doch aus. Im Kern betonte er dabei, sich intensiv mit der Neuausrichtung der BayernLB Richtung Osteuropa und auch mit dem Kauf der HGAA beschäftigt zu haben. Er habe dies seinerzeit für ein „geniale Idee“ gehalten - trotz vorhandener Risiken. Dass diese von den eingeschalteten Wirtschaftsprüfern noch bei Vertragsabschluss als äußerst gravierend eingeschätzt worden seien, habe er nicht gewusst. Der damalige BayernLB-Chef Werner Schmidt habe ihm mehrfach signalisiert, dass alles in Ordnung sei. Diesen Aussagen habe er vertraut. Schmidt und dessen Vorstandskollegen seien für ihn „alle Ehrenmänner und korrekte Kaufleute“ gewesen.
„Kein Rotlicht zum Stopp des Vorhabens“
Ähnlich äußerte sich Faltlhauser. Zwar habe er nie die Illusion gehabt, „über blühende Wiesen in den Balkan zu wandern“, doch habe es nach den dem Kontrollgremium vorliegenden Informationen „kein Rotlicht zum Stopp des Vorhabens“ gegeben. Dass Bankchef Schmidt dem Verwaltungsrat kritische Anmerkungen der Wirtschaftsprüfer nicht weitergeleitet habe, empfinde er heute als „unfreundlichen Akt“, sagte Faltlhauser. Hätte er das schon damals davon gewusst, er hätte wohl auf weitere Nachforschungen und eine Absenkung des Kaufpreises gedrungen. Dass der Bankvorstand kritische Prüfergebnisse bezüglich der HGAA offenbar bewusst ausgeblendet hat, ging auch aus den Zeugenaussagen mehrerer beteiligter Prüfkanzleien hervor.
Die Wirtschaftsprüferin Corinna Linner verteidigte vor dem Ausschuss ihre ursprüngliche Feststellung, dass der Landesbank-Verwaltungsrat beim HGAA-Kauf seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Dass sie ihre Meinung nach einer Sitzung des Gremiums im Juli 2009 revidierte, begründete sie mit den dort gemachten Erklärungen der Kontrolleure. Auch wenn diese Aussagen „größtenteils im Widerspruch zu den schriftlichen Dokumenten standen“, habe sie akzeptieren müssen, „was die Herren mir gesagt haben“, erklärte sie. Sie habe nicht die Möglichkeiten einer Staatsanwaltschaft, um die Aussagen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
In ihren Bewertungen der bisherigen Zeugenaussagen kamen die Fraktionen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während Ausschusschef Thomas Kreuzer (CSU) bei Stoiber „keinerlei persönliche Verfehlungen“ erkennen mochte und die Aussagen der Verwaltungsräte für zumindest nachvollziehbar hielt, blieben die Vertreter der Opposition bei ihrer Einschätzung, die Verwaltungsräte hätten sich grob fahrlässig verhalten. „Rote Ampeln sieht man nicht, wenn man zu schnell unterwegs ist und noch dazu die Augen zumacht“, erklärte Ausschussvize Harald Güller (SPD). Die Aussagen Stoibers, der in seiner Amtszeit „bis hin zur Farbe der Aktendeckel in die Ministerien hineinregiert“ habe, seien für ihn unglaubwürdig.
Deutlich distanzierte sich Stoiber vom inzwischen verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider. Zu dem Rechtspopulisten habe weder wegen der HGAA noch aus anderem Grund je Kontakt gehabt. „Ich wollte nie mit Herrn Haider zusammentreffen, er war für mich kein Gesprächspartner.“ Energisch verwahrte sich Stoiber gegen den Vorwurf aus der Opposition, die Expansion der BayernLB in Richtung Osteuropa sei seinem „Größenwahn“ entsprungen. Richtig sei, dass es ihm ein Herzensanliegen gewesen sei, den Freistaat voranzubringen und eine Spitzenstellung unter den Ländern zu erobern. Davon hätten die Bürger profitiert. Er könne nicht erkennen, was dies mit Größenwahn zu tun habe.
Für einen Eklat sorgte der ehemalige Sparkassen-Präsident Naser, als er sich zunächst auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht berief. Der Ausschuss hielt diese Rechtsauffassung aber einstimmig für unbegründet. Er sprach gegen Naser ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro aus und drohte ihm bei weiterem Schweigen Beugehaft an - ein im Landtagsbetrieb bislang einmaliger Vorgang. Zwei Tage darauf sagte Naser dann doch aus. Im Kern betonte er dabei, sich intensiv mit der Neuausrichtung der BayernLB Richtung Osteuropa und auch mit dem Kauf der HGAA beschäftigt zu haben. Er habe dies seinerzeit für ein „geniale Idee“ gehalten - trotz vorhandener Risiken. Dass diese von den eingeschalteten Wirtschaftsprüfern noch bei Vertragsabschluss als äußerst gravierend eingeschätzt worden seien, habe er nicht gewusst. Der damalige BayernLB-Chef Werner Schmidt habe ihm mehrfach signalisiert, dass alles in Ordnung sei. Diesen Aussagen habe er vertraut. Schmidt und dessen Vorstandskollegen seien für ihn „alle Ehrenmänner und korrekte Kaufleute“ gewesen.
„Kein Rotlicht zum Stopp des Vorhabens“
Ähnlich äußerte sich Faltlhauser. Zwar habe er nie die Illusion gehabt, „über blühende Wiesen in den Balkan zu wandern“, doch habe es nach den dem Kontrollgremium vorliegenden Informationen „kein Rotlicht zum Stopp des Vorhabens“ gegeben. Dass Bankchef Schmidt dem Verwaltungsrat kritische Anmerkungen der Wirtschaftsprüfer nicht weitergeleitet habe, empfinde er heute als „unfreundlichen Akt“, sagte Faltlhauser. Hätte er das schon damals davon gewusst, er hätte wohl auf weitere Nachforschungen und eine Absenkung des Kaufpreises gedrungen. Dass der Bankvorstand kritische Prüfergebnisse bezüglich der HGAA offenbar bewusst ausgeblendet hat, ging auch aus den Zeugenaussagen mehrerer beteiligter Prüfkanzleien hervor.
Die Wirtschaftsprüferin Corinna Linner verteidigte vor dem Ausschuss ihre ursprüngliche Feststellung, dass der Landesbank-Verwaltungsrat beim HGAA-Kauf seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Dass sie ihre Meinung nach einer Sitzung des Gremiums im Juli 2009 revidierte, begründete sie mit den dort gemachten Erklärungen der Kontrolleure. Auch wenn diese Aussagen „größtenteils im Widerspruch zu den schriftlichen Dokumenten standen“, habe sie akzeptieren müssen, „was die Herren mir gesagt haben“, erklärte sie. Sie habe nicht die Möglichkeiten einer Staatsanwaltschaft, um die Aussagen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
In ihren Bewertungen der bisherigen Zeugenaussagen kamen die Fraktionen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während Ausschusschef Thomas Kreuzer (CSU) bei Stoiber „keinerlei persönliche Verfehlungen“ erkennen mochte und die Aussagen der Verwaltungsräte für zumindest nachvollziehbar hielt, blieben die Vertreter der Opposition bei ihrer Einschätzung, die Verwaltungsräte hätten sich grob fahrlässig verhalten. „Rote Ampeln sieht man nicht, wenn man zu schnell unterwegs ist und noch dazu die Augen zumacht“, erklärte Ausschussvize Harald Güller (SPD). Die Aussagen Stoibers, der in seiner Amtszeit „bis hin zur Farbe der Aktendeckel in die Ministerien hineinregiert“ habe, seien für ihn unglaubwürdig.


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