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Untersuchungsausschuss BayernLB /HGAA

Bankmanager und Politiker im Zeugenstand

Der Landesbank-Untersuchungsausschuss, der die politische Verantwortung für den verlustreichen Kauf der Kärntner Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die bayerische Landesbank im Jahr 2007 aufklären soll, hat mit den Zeugeneinvernahmen begonnen. Für fraktionsübergreifende Verärgerung hat dabei gesorgt, dass die in der fraglichen Zeit tätigen BayernLB-Vorstände umfassend von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machten, nachdem die Staatsanwaltschaft München I gegen sie wegen des Verdachts der Untreue und Bestechung ermittelt. Mitunter verstörende Einblicke in die bankinterne Kommunikation lieferten dafür mehrere Mitarbeiter der BayernLB, die in die Vorbereitung des HGAA-Kaufs eingebunden waren.
Text: Jürgen Umlauft | Fotos: dpa
 
Vor der Befragung der Zeugen ließ sich der Ausschuss von den Rechtsprofessoren Reiner Schmidt und Marcus Lutter über die Rechte und Pflichten der BayernLB-Verwaltungsräte informieren. Beide Gutachter kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich die dort tätigen Minister und Staatssekretäre nicht allein auf Vorlagen des Bankvorstands verlassen dürfen, sondern aktiv Informationen auch über bevorstehende Vorstandsentscheidungen wie dem Kauf einer Bank einholen müssen. Es gebe eine „Pflicht, sich sachkundig zu machen“, erklärte zum Beispiel Schmidt. Werde dies versäumt, könne eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, die zu Schadenersatzansprüchen führen könne. Das gescheiterte Engagement der BayernLB bei der HGAA kostete 3,7 Milliarden Euro – ein Schaden, für den bislang der bayerische Steuerzahler aufkommt.

Vor diesem Hintergrund äußerten sich die Mitglieder des Ausschusses mehrfach ungehalten und verständnislos über das rechtlich zulässige, aus ihrer Sicht moralisch aber fragwürdige Schweigen der früheren Bank-Manager. Dieses, so zürnte Ausschusschef Thomas Kreuzer (CSU), behindere die Aufklärungsarbeit und sei geeignet, „das Vertrauen der Bevölkerung in staatliches Handeln insgesamt in Mitleidenschaft zu ziehen“. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf zu erfahren, wie der Milliardenschaden zustandegekommen sei. Immerhin hätten die Ex-Vorstände vor den Staatsanwälten geredet. Dort aber, so Kreuzer, müsse man anders als vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Wahrheit sagen. „Ich hoffe nicht, dass das der Grund war, warum bei uns nicht ausgesagt wurde“.

Einblicke in das Verfahren zur Ermittlung des Kaufpreises gaben mehrere BayernLB-Mitarbeiter. Dabei wurde deutlich, dass die verschiedenen Prüfungsteams vom Vorstand nicht über intern bekannte Risiken bei der HGAA informiert wurden, um nach diesen gezielt forschen zu können. Zudem betonten die Zeugen, unabhängig voneinander und ohne Kontakt zueinander gearbeitet zu haben. Inwieweit die dennoch ermittelten Erkenntnisse, die auch Hinweise auf Risiken durch faule Kredite in Osteuropa und Unregelmäßigkeiten bis hin zu Betrug und Geldwäsche enthielten, Einfluss auf Kaufentscheidung und Kaufpreis hatten, vermochten die Zeugen nicht zu sagen.

Von der Experten der BayernLB war der Wert der HGAA auf 2,4 Milliarden Euro taxiert worden, der Vorstand legte dann unter Zustimmung des Verwaltungsrates beim Kauf des 50-Prozent-Anteils plus eine Aktie einen Wert von 3,25 Milliarden Euro zugrunde. Ausschussvize Harald Güller (SPD) vermutete nach diesen Aussagen, dass der BayernLB-Vorstand bewusst einen zu hohen Preis für das Kärntner Institut zahlte.

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