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Statements der Fraktionen

Untersuchungsausschuss: Erste Bilanz

Mit den Hintergründen und Verantwortlichkeiten, die 2007 zum Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die Bayerische Landesbank geführt haben, beschäftigt sich im Landtag ein Untersuchungsausschuss. Seit seiner konstituierenden Sitzung am 25. Februar 2010 haben die Mitglieder des Ausschusses 33 Zeugen gehört. Weitere vier schriftliche Zeugenaussagen liegen vor, zwei Experten haben Gutachten erstellt und im Gremium präsentiert. Welche erste Zwischenbilanz ziehen die Fraktionen zum bisherigen Verlauf des Untersuchungsausschusses? Die Redaktion befragte dazu Mitglieder des Gremiums:       

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Thomas Kreuzer, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses
„Nach bisherigem Stand der Zeugenaussagen, insbesondere von externen Beratern und Mitarbeitern der BayernLB, wird deutlich, dass der Verwaltungsrat auf der Grundlage der ihm vom Vorstand vorgelegten Unterlagen seine Zustimmung zum Kauf der HGAA keineswegs uninformiert oder unüberlegt leichtfertig getroffen hat. Allerdings liegt nach gegenwärtigem Informationsstand die Vermutung nahe, dass der Vorstand den Verwaltungsrat wohl nicht alle ihm vorliegenden bzw. verfügbaren Informationen detailliert und umfassend zur Verfügung gestellt hat. Namentlich bezieht sich dies beispielsweise auf die Vorlage des Kaufvertrages und des abschließenden Due Diligence Berichtes. Auch scheint die Präsentation, die der Ermächtigung des Verwaltungsrats an den Vorstand zu Verkaufsverhandlungen im April 2007 zugrunde lag, auf Geheiß des Vorstandes geglättet bzw. vom Gesamteindruck her freundlicher gestaltet worden zu sein.

Die Frage, wie weit die Informations- und Prüfungspflichten von Vorstand und Verwaltungsrat beim Unternehmenskauf im allgemeinen reichen, war auch Gegenstand zweier Sachverständigengutachten, die einschließlich der Ausführungen der Rechtsexperten im Untersuchungsausschuss selbst, für die weitere Bewertung des hier aufzuklärenden Sachverhalts nach übereinstimmender Ansicht aller Untersuchungsausschussmitglieder sehr aufschlussreich sind.

Somit komme ich zu folgender Zwischenbilanz: Der Untersuchungsausschuss ist hinsichtlich der Klärung der Frage, auf welcher Daten- und Informationsgrundlage bei der BayernLB die Entscheidung zum Kauf der HGAA fiel, ein gutes Stück vorangekommen. Weiterführend und deshalb wichtig wären hier insbesondere auch die Aussagen der Vorstände und führender Bankmitarbeiter gewesen. Die Tatsache, dass sich diese vor dem Untersuchungsausschuss umfassend auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen haben, muss jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden. Nach der Sommerpause wird im Detail, insbesondere anhand der Aussagen der damaligen und aktuellen Verwaltungsratsmitglieder und der befassten Mitarbeitern in den Ministerien zu untersuchen sein, wie der Kauf der HGAA auf Seiten des Verwaltungsrats geprüft und begleitet wurde und welche Schritte die Verantwortlichen zur Führung und Steuerung der HGAA im weiteren Verlauf unternommen haben. Vorverurteilungen ohne hinreichende Tatsachen- oder Rechtsgrundlage, wie sie teilweise die Opposition trifft bzw. getroffen hat, sind jedoch fehl am Platz!“

Harald Güller, stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses
„Der Untersuchungsausschuss hat bis zur Sommerpause 13mal getagt, 232 Ordner erhalten, zwei Sachverständige angehört und 34 Zeugen vernommen. Dank dieser Kraftanstrengung haben wir wichtige Erkenntnisse gewonnen, mit denen wir die skandalösen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die BayernLB nachvollziehen können. Die Zeugenaussagen haben viele Verdachtsmomente erhärtet.

So ist klar geworden, dass der kritische Bericht der Österreichischen Nationalbank auf allen Ebenen ignoriert wurde. Der Verwaltungsrat hat vor und nach dem Kauf die „drei Affen“ gespielt: Nichts hören und sehen wollen, um dann auch nichts zu den wichtigen Hinweisen der Nationalbank sagen zu müssen.

Wir haben weiter erfahren, dass die BayernLB die HGAA-Beteiligung der Grazer Wechselseitigen auch direkt  hätte erwerben können. Da frage ich mich, warum man geheim und überteuert von der Investorengruppe um Tilo Berlin kauft, wenn dieselben Anteile wenige Monate vorher öffentlich auf so genannten Roadshows angeboten wurden. Und das auch noch ohne vergleichbare umfassende Gewährleistungsrechte.

Wir werden die Mitglieder im Verwaltungsrat darüber hinaus im Herbst mit weiteren Tatsachen konfrontieren. Zum Beispiel, ob ihnen bekannt war, dass die Berater von Rothschild ein Erfolgshonorar erhalten und damit eher wie ein Makler als wie TÜV oder Dekra arbeiten.

Insgesamt ist deutlich geworden, dass sich die Verteidigungslinie der CSU als auf Sand gebaut erweist. Sie können die Schuld an dem Verlust von 3,7 Mrd. Euro nicht länger allein auf den Vorstand abschieben. Die Zeugenaussagen belegen, dass die entscheidenden Präsentationen in aller Deutlichkeit auf Gefahren, die von der HGAA ausgehen, hinweisen. Die Unterlagen des Verwaltungsrats unterscheiden sich diesbezüglich nicht von denen des Vorstands.

Die Behauptung, die Aufsichtsbehörden hätten stillschweigend ihr Einverständnis für die Zustimmung des Verwaltungsrats bei der Kaufentscheidung gegeben, wurde nun auch als Märchen entlarvt. Wir haben erfahren, dass das nicht Aufgabe der Behörden ist.

Der Untersuchungsausschuss ist ein schwieriges Geschäft, aber wir haben uns jetzt durch ihn ein klares Bild der Situation während des Erwerbs  der HGAA verschaffen können. So klar, wie es den Mitgliedern im Verwaltungsrat der BayernLB hätte sein müssen, wenn sie sich darum bemüht hätten. Warum sie das nicht getan haben, möchten wir bei den Befragungen im Herbst von ihnen wissen.“

 


Bernhard Pohl, Mitglied des Untersuchungsausschusses
„Meine Halbzeitbilanz des Untersuchungsausschusses zum verlustreichen Kauf des Kärntner Finanzinstituts Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die Bayerische Landesbank fällt äußerst positiv aus. Trotz des skandalösen Schweigens der verantwortlichen Vorstände sehen wir im Ausschuss inzwischen wesentlich klarer. Wir kennen nun den rechtlichen Haftungsrahmen, aber auch eine Reihe konkreter und schwerwiegender Versäumnisse, welche die ehemaligen Verwaltungsräte der Landesbank nach der Sommerpause verdammt gut erklären müssen. Bislang hat sich jedenfalls unser Anfangsverdacht extrem verantwortungslosen Handelns von Vorstand und Verwaltungsrat erhärtet.

Bis heute hat uns beispielsweise niemand erklären können, warum ausgerechnet eine chronisch unterkapitalisierte Kärntner Bank mit höchst zweifelhaftem Ruf und einem wegen Bilanzfälschung vorbestraften Vorstandsvorsitzenden auf dem Wunschzettel der Landesbank ganz oben stand. Auch der Umstand, dass die BayernLB die Anteile an der HGAA wesentlich teurer kaufte als kurz zuvor die Investorengruppe Berlin ist weiterhin nicht nachvollziehbar; der vereinbarte Kaufpreis hat bei dem die Bank begleitenden Gutachter damals nur Kopf¬schütteln hervorgerufen.

Kernpunkt der Vorwürfe bildet unseres Erachtens nach wie vor die völlig unzureichende Due Diligence-Prüfung. Als der Verwaltungsrat den Vorstand zum Kauf ermächtigte, gab es noch keine belastbaren Fakten. Es war gerade einmal der erste Teil der Due Diligence abgeschlossen, und dieser war nach Aussagen von Beteiligten geradezu chaotisch verlaufen. Daher wird es im weiteren Verlauf des Untersuchungs¬ausschusses äußerst interessant sein zu erfahren, welche konkreten Fakten über die Bank die Verwaltungsräte zu ihrer Kaufentscheidung motiviert haben. Völlig inakzeptabel ist es jedoch, keinerlei Sicherungen in den Vertrag eingebaut zu haben. Das Fehlen jeglicher Garantien und Gewährleistungen empfinde ich als russisches Roulette, und keineswegs als verantwortlicher Umgang mit dem Vermögen der BayernLB.

Auch die Behauptung, Kärnten habe Bayern zeitlich unter Druck gesetzt, ist für mich durch die Aussage des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler zumindest in Frage gestellt worden, denn der sieht den Sachverhalt genau anders herum. Die Aufklärung dieses deutsch-österreichischen Interpretationskonflikts wird daher ebenfalls Aufgabe des Untersuchungs¬ausschusses nach der Sommerpause sein.“

 


Dr. Sepp Dürr, Mitglied des Untersuchungsausschusses
„Der Untersuchungsausschuss zum Milliardengrab HGAA war bisher sehr erfolgreich. Auch wenn die Vorstände sich durch Schweigen ihrer Verantwortung entzogen haben und die rechenschaftspflichtigen Regierungs- und Verwaltungsratsmitglieder wegen der Blockade durch CSU und FDP nicht als erste befragt werden konnten, hat sich gezeigt, wie dringend die parlamentarische Aufarbeitung ist.

Das erste wichtige Ergebnis erbrachten die einhellig vom Ausschuss bestellten Gutachter: Sie haben die gesetzlichen Pflichten von Vorstand und Verwaltungsrat übereinstimmend herausgearbeitet. An dieser hohen Meßlatte müssen sich die Verantwortlichen messen lassen.

Damit wirkt der Ausschuss weit über die Landesbank und Bayern hinaus: Ab sofort werden alle Aufsichtsräte von Unternehmen, staatlichen und kommunalen Beteiligungen genau kontrollieren müssen. Die Zeit der Postenjäger und Gremienschläfer ist vorbei.

Die Zeugenbefragungen und die Aktenauswertung haben den Befund, der zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses geführt hat, weiter erhärtet: Die Landesbank hat mit der HGAA die Katze im Sack gekauft und die Bank nie in den Griff bekommen. Die Verwaltungsräte haben nicht ihren Sorgfaltspflichten entsprechend kontrolliert, sondern dem Vorstand bei Kauf und Führung der Bank blind vertraut. Damit hat sich auch die Vermutung der Opposition weiter bestätigt, dass die Regierungsvertreter nicht nur eine politische Verantwortung für das Milliardendebakel tragen, sondern im Verwaltungsrat grob fahrlässig gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Die Verwaltungsräte haben getan, was kein vernünftiger Mensch getan hätte: Sie haben die Bank überstürzt gekauft, ohne ausreichend zu prüfen oder sich abzusichern, einen weit überhöhten Kaufpreis gezahlt, nicht nach den Vertragsbedingungen gefragt und Risiken weder beim Kauf noch danach begrenzt, so dass sich die Bank immer mehr zu einem Fass ohne Boden entwickelte.

Im Untersuchungsausschuss geht es auch um die Frage: Wer haftet für den Milliarden-Schaden? Ab September sind die Verwaltungsräte dran: Dann ist es an ihnen, den bisherigen Beweisstand zu widerlegen und nachzuweisen, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Das dürfte ihnen schwer fallen.“

 




Karsten Klein, Mitglied des Untersuchungsausschusses
„Nach der Anhörung von rund 30 Zeugen und Sachverständigen im ersten Teil des Untersuchungsausschusses sind wir um einige Erfahrungen reicher geworden. Was sich bisher als Bild abzeichnet ist im höchsten Maße bedenklich. Als Zwischenergebnis kann zunächst festgehalten werden, dass sich das Vorgehen der FDP-Fraktion als richtige Strategie erwiesen hat.

Von Anfang an war klar, dass wir die meisten Erkenntnisse nur durch die Zeugeneinvernahme der externen Berater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte erlangen können. Dementsprechend haben wir unseren Beitrag zum Fragenkatalog und zur Zeugenreihenfolge ausgerichtet. Dies hat sich bewährt. Wir sind jetzt in der Lage, aufgrund deren Aussagen gezielt die Befragung der Verwaltungsräte vorzubereiten. Ebenso hat sich auch die nach Vorstand und Verwaltungsrat getrennte Befragung bewährt. Nur so konnten wir zuverlässig die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche herausarbeiten. Ausgangspunkt waren hier die Gutachten der Sachverständigen Schmidt und Lutter. So stellten beide den „öffentlichen Auftrag“, wenn auch in unterschiedlichen Ansätzen, als wesentliches Element eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut heraus, an dem sich jegliches Handeln der Verantwortlichen messen müsse. Die entscheidende Rechtserkenntnis ist allerdings der Umfang der Überwachungspflicht durch die Verwaltungsräte. Dieser kann sich seiner Verantwortung nämlich nicht mit dem Argument entziehen, der Vorstand habe ihn nur unzureichend über wesentliche Entscheidungen oder Risiken informiert oder es habe zu wenige Verwaltungsratssitzungen gegeben. Es besteht aus unserer Sicht eine ganz klare „Holschuld“ des Verwaltungsrats.

Nach den jetzigen Aussagen ist ein Fehlverhalten der Vorstände nicht auszuschließen. So war der Wirtschaftprüfer Oliver Bender (Rothschild) entsetzt über das Ergebnis der Kaufvertragsverhandlungen. Weder die empfohlene Anpassung des Kaufpreises um 125 Millionen Euro, noch die zwingend notwendigen Gewährleistungen waren umgesetzt worden. Durch seine Aussagen lassen sich nun auch Vorwürfe gegenüber dem Verwaltungsrat begründen. Warum wurde am 23. April 2007 im Umlaufverfahren ein so weitgehender Beschluss gefasst? Warum wurde der Verwaltungsrat bis zum Signing am 23. Mai 2007 nicht weiter informiert? Wurden nach dem Umlaufbeschluss weitere Informationen seitens des Verwaltungsrats eingefordert?

Diesen Fragen und anderen gilt es, nach der Sommerpause nachzugehen. Auf Drängen der FDP müssen sich die Herren Stoiber, Naser und Falthauser nun schon im ersten Termin nach der Sommerpause diesen Fragen stellen.“