Bild: Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten ist einer von zwölf ständigen Fachausschüssen des Landtags. Ihm gehören insgesamt 16 Abgeordnete an.  - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss

Serie: Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten

Die Europa-Experten im Parlament

Europapolitik wird immer mehr zur Innenpolitik: Gut zwei Drittel aller in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen sind von europäischen Vorgaben beeinflusst oder deren direkte Umsetzung in Bundes- oder Landesrecht. Vor diesem Hintergrund bemisst sich die hohe Bedeutung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten.
Text: Jürgen Umlauft | Fotos: Rolf Poss
19.07.2010 
Der Landtag hat den Ausschuss 1978 eingerichtet, also in einer Zeit, als die Europäische Union noch wesentlich kleiner war und eine weit weniger wichtiger Rolle spielte als heute. Die Aufgaben des Ausschusses gehen in zwei Richtungen: Zum einen wird er initiativ, um bayerische Interessen parlamentarisch gegenüber Berlin und Brüssel zu artikulieren, zum anderen wacht er darüber, dass in den von dort kommenden Vorgaben die Rechte des Freistaats gewahrt bleiben. Dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten gehören 16 Abgeordnete an – acht von der CSU, drei von der SPD, je zwei von Freien Wählern und Grünen sowie ein Mitglied der FDP. Den Vorsitz führt die frühere bayerische Europaministerin Prof. Ursula Männle (CSU), ihr Stellvertreter ist Thomas Dechant (FDP).

Vornehmste Aufgabe des Europaausschusses ist die Subsidiaritätskontrolle. Die Abgeordneten achten dabei darauf, dass Richtlinien und Verordnungen aus Brüssel die Zuständigkeiten und Kompetenzen Bayerns nicht unzulässig beschneiden. Mit dem neuen EU-Vertrag von Lissabon wurden diese Rechte insofern erweitert, als der Landtag zu allen landesrelevanten europäischen Gesetzen bereits dann anzuhören ist, sobald diese im Entwurf vorliegen. Die Staatsregierung übermittelt dazu dem Landtag die entsprechenden Texte mit einer Bewertung aus ihrer Sicht, der Europaausschuss befindet dann darüber. Intensiv diskutiert wurde in diesem Zusammenhang zuletzt über die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie.

Regelmäßige Berichte der bayerischen Europaministerin
Für den direkten Informationsfluss aus Brüssel an den Landtag sorgt die jüngst eingerichtete Stelle des Parlaments in der bayerischen Vertretung in Brüssel. Wichtige Informationsquellen für die Abgeordneten im Ausschuss sind zudem die regelmäßigen Berichte der bayerischen Europaministerin Emilia Müller (CSU) sowie der Botschafter und Konsuln aus den EU-Partnerländern. Im Regelfall wird ein Vertreter der gerade amtierenden EU-Präsidentschaft zum Meinungsaustausch in den Ausschuss geladen. Ein Dauerbrenner im Ausschuss ist der Bürokratieabbau. Zu entsprechenden Fortschritten informierte das Gremium bereits zwei Mal der Vorsitzende der EU-High-Level-Group zur Entbürokratisierung, der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). 

Thematisch befassen sich die Abgeordneten möglichst frühzeitig mit allen europäischen Angelegenheiten, die mit Auswirkungen auf den Freistaat verbunden sind. Besonders bedeutend waren in diesem Zusammenhang zuletzt die jahrelange kontroverse Debatte um den EU-Reformvertrag von Lissabon und die Begleitung der EU-Osterweiterung mit ihren Auswirkungen auf die bayerischen Grenzregionen zu Tschechien. Regelmäßig schalten sich die Europapolitiker im Sinne Bayerns in die Fortschreibung der EU-Struktur- und Regionalförderung ein. Weitere Themen sind die EU-Finanzierung und Fragen der Daseinsvorsorge für die Bürger. Hier ist es allgemeine Linie im Ausschuss, möglichst viele Kompetenzen beim Freistaat und seinen Kommunen zu belassen. Diese wüssten sehr viel besser als die weit entfernte Brüsseler Bürokratie, wie das Lebensumfeld der Bürger zu gestalten sei, so die einhellige Meinung über die Fraktionsgrenzen hinweg. Für die grenzüberschreitenden Euregios fungiert der Europaausschuss als politischer Begleiter, zudem achtet er auf die guten Beziehungen zu den europäischen Partnerstaaten.

Im Bereich der Bundesangelegenheiten verstehen sich die Abgeordneten im Ausschuss als Bewahrer des Föderalismus. Sie haben sich deshalb zum Beispiel intensiv mit den Grundgesetzänderungen im Zuge der beiden jüngsten Förderalismusreformen beschäftigt und ihre Vorstellungen in die Debatte eingebracht. Dem Ausschuss werden zudem zahlreiche Gesetzentwürfe und Anträge zur Mitberatung zugewiesen, wenn diese einen Bundes- oder Europabezug haben. Dies betrifft zum Beispiel Fragen des Steuerrechts, der Verkehrspolitik oder der Agrarpolitik.