Bild: Die Sitzungen des Landwirtschaftsausschusses finden jeweils am Mittwochvormittag statt. Dem Gremium gehören 16 Abgeordnete an, acht von der CSU, drei von der SPD, je zwei von Freien Wählern und Grünen sowie ein Mitglied der FDP. Bei wichtigen politischen Themen ist der Landwirtschaftsminister anwesend. - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Gremium für Landwirte und Verbraucher

Sie sind die „Werkstätten“ des Parlamentsbetriebs: die Ausschüsse. Jeder der zwölf ständigen Ausschüsse des Landtags ist für ein bestimmtes Politikfeld zuständig. Hier beraten die Experten der Fraktionen Gesetzentwürfe und Anträge, zu denen sie Beschlussempfehlungen abgeben. Dadurch werden inhaltlich die Sitzungen und Entscheidungen der Vollversammlung vorbereitet. In einer Serie stellt „Maximilianeum“ die Ausschüsse des Landtags der Reihe nach vor – in dieser Ausgabe den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Text: Jürgen Umlauft | Fotos: Rolf Poss
25.05.2010 
Bayern hat in den vergangenen 60 Jahren einen rasanten Wandel vom Agrarland zum High-Tech-Standort durchgemacht. Trotzdem ist der Freistaat ohne Landwirtschaft kaum vorstellbar. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten die Bauern nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bürger mit hochwertigen Nahrungsmitteln, sie erhalten auch die bei Touristen wie Einheimischen beliebte Kulturlandschaft. Außerdem sichert die Land- und Ernährungswirtschaft in Bayern rund 500.000 Arbeitsplätze und hat einen Anteil von 4,6 Prozent an den Gesamtumsätzen der bayerischen Wirtschaft. Im Landtag kümmert sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um die Belange der Bauern und der Ernährungswirtschaft. Ihm gehören 16 Abgeordnete an, acht von der CSU, drei von der SPD, je zwei von Freien Wählern und Grünen sowie ein Mitglied der FDP. Den Vorsitz führt Albert Füracker (CSU), sein Stellvertreter ist Adi Sprinkart (Grüne) – beide gelernte Landwirte.

Auch wenn kein Politikbereich in der EU derart vergemeinschaftet ist wie die Agrarpolitik, bleibt für die Abgeordneten im Landwirtschaftsausschuss noch großer Handlungsspielraum, um die zahlreichen Vorgaben aus Brüssel an die bayerischen Notwendigkeiten anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Förderprogramme. So kann der Agrarausschuss etwa beim Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), mit dem EU und Freistaat ökologische und landschaftserhaltende Maßnahmen der Bauern fördern, oder bei den Investitionskostenzuschüssen beim Bau von Stallungen die für Bayern passenden Schwerpunkte setzen. Als Sachwalter der bayerischen Landwirtschaft versuchen die Abgeordneten zudem über parlamentarische Initiativen die EU-Agrarpolitik in ihrem Sinne zu beeinflussen. Jüngste Beispiele sind Forderungen zum Erhalt der Milchquote oder die Neuausrichtung der EU-Direktzahlungen an die Landwirte im Rahmen des sogenannten „Health Checks".

Wichtige Grundlage der Arbeit im Ausschuss ist der im Zwei-Jahres-Turnus vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Agrarbericht, in dem die wichtigsten Strukturdaten der bayerischen Landwirtschaft aktualisiert aufgeführt und kommentiert werden. Die Zuständigkeiten reichen hier von der Grün- und Ackerlandbewirtschaftung über die Viehzucht bis hin zum Wein-, Obst-, Gemüse- und Hopfenanbau sowie zur Fischerei und Teichwirtschaft und der Imkerei. Ziel ist es dabei immer, Umwelt und Landschaft möglichst zu schonen und gleichzeitig den Landwirten ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Dazu gehören Bemühungen, den Bauern ihre Gemeinwohlleistungen angemessen zu honorieren, ihnen einen fairen Preis für ihre Produkte zu sichern und einträgliche Zuerwerbsmöglichkeiten wie „Urlaub auf dem Bauernhof" oder die Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen oder der Photovoltaik zu ermöglichen.

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Nicht immer gelingt dies im Einvernehmen unter den Fraktionen. Aktuelle Themen sind zum Beispiel der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft oder Nutzungsbeschränkungen auf ökologisch sensiblen Flächen. Konfliktfelder tun sich zudem im vermeintlichen Gegensatz von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft sowie dem Streitfall auf, ob der Anbau von Energiepflanzen zur Biogasproduktion in Konkurrenz oder Ergänzung zur bäuerlichen Nahrungsmittelproduktion steht. In jüngster Zeit setzt sich der Agrarausschuss vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und einer in Teilregionen Bayerns deutlich spürbaren Landflucht zunehmend mit der künftigen Entwicklung des ländlichen Raumes auseinander. Ziel ist es dabei, auch außerhalb der Ballungszentren gerade für Familien attraktive Lebensverhältnisse zu schaffen.

Grundsatz „Wald vor Wild“
Zum Aufgabenbereich des Agrarausschusses gehören auch der Bereich Forsten und die Jagd in Bayern. Hier begleitet das Gremium unter anderem die Umsetzung der 2005 eingeleiteten Verwaltungsreform im Forstbereich. Wichtigste Entscheidungsgrundlagen sind hier die regelmäßig vorgelegten Berichte der Staatsregierung zum Waldzustand und zur Wildverbisssituation an jungen Bäumen. Seit der Novelle des Waldgesetzes aus dem Jahr 2005 gilt in den bayerischen Wäldern der Grundsatz „Wald vor Wild“, dessen konsequente Durchsetzung gegen Widerstände vor allem aus dem Lager der Jäger zu einer Daueraufgabe geworden ist. Auch die parlamentarische Aufsicht über das Unternehmen „Bayerische Staatsforsten", einem der größten Waldbesitzer Europas, obliegt dem Agrarausschuss.