Bild: Vorderansicht der Assemblée nationale, dem Parlament der Provinz Québec. Foto rechts: Die Fahne von Québec. - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Jean Désy Bild: Die Fahne von Québec. - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Jean Désy

Die Partner-Provinz im Profil

So arbeitet die Nationalversammlung von Québec

Seit zehn Jahren verbindet den Bayerischen Landtag und die Nationalversammlung von Québec eine lebendige Partnerschaft. Welche Befugnisse hat die Assemblée nationale? Wie funktioniert das politische System in Québec? Das Online-Magazin gibt Ihnen hier einen informativen Überblick. 

 

 

Text: Eva Spessa | Fotos: Jean Désy
26.02.2010 
Die Legislativversammlung der mehrheitlich französischsprachigen kanadischen Provinz Québec liegt in der gleichnamigen Hauptstadt und heißt Assemblée nationale, zu Deutsch Nationalversammlung. Unabhängig vom Unterhaus in Ottawa kann die Assemblée nationale in verschiedenen Verantwortungsbereichen und Verwaltungsaufgaben, so zum Beispiel in Sachen Erziehung, Gesundheit, Sozialwesen, Eigentums- und Bürgerrechte, Kultur, Polizei, sowie Bodenschätze und Umwelt souverän agieren.

Québec ist jedoch nicht nur parlamentarische Demokratie, sondern als kanadische Provinz auch Monarchie. Kanada ist Teil des britischen Commonwealth of Nations, folglich ist Queen Elisabeth II. von Großbritannien das offizielle Staatsoberhaupt und trägt den Titel ‚Königin von Kanada’. Eine Besonderheit Kanadas im Commonwealth of Nations ist die innerhalb des Landes noch einmal quasi geteilte Krone: Die Queen ist nicht nur Königin des Bundesstaates Kanada sondern gleichzeitig auch offizielles Staatsoberhaupt von Québec. Die königlichen Pflichten – in der parlamentarischen Monarchie überwiegend repräsentativer und zeremonieller Art – übernimmt auch heute noch der Vertreter des britischen Regenten, auf Bundesebene der sogenannte Generalgouverneur, in der Provinz Québec der Vizegouverneur.

In Québec bildet der Vizegouverneur zusammen mit der Nationalversammlung das Parlament. Die eigentliche parlamentarische Arbeit jedoch leistet die Québecer Nationalversammlung. Sie hat 125 Mitglieder, in jedem Wahlbezirk wird ein Vertreter per Mehrheitswahlrecht gewählt. Zurzeit setzt sie sich aus Vertretern von vier Parteien sowie zwei parteilosen Abgeordneten zusammen, ein Sitz ist vakant. Mit 67 Sitzen verfügt der Parti Libéral du Québec über die Mehrheit und stellt dementsprechend die Regierung sowie mit dem Premierminister Jean Charest den Regierungschef. Das aktuelle Kabinett – der Conseil des ministres – besteht aus 26 Ministern inklusive Premierminister, von denen einige gleich zwei Ressorts verantworten. Zu Beginn einer üblicherweise fünfjährigen Legislaturperiode schlägt der Premierminister in Absprache mit dem Oppositionsführer den Präsidenten der Nationalversammlung vor, den diese bestätigen muss. Der Präsident der Assemblée nationale führt bei den Debatten den Vorsitz, ist für die Verwaltung der parlamentarischen Dienste verantwortlich und repräsentiert die Nationalversammlung im Dialog mit anderen Parlamenten.

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Das Gesetzgebungsverfahren in Québec ist folgendermaßen geregelt: Jedes Mitglied der Nationalversammlung, ob Abgeordneter oder Minister, kann Gesetzesvorschläge einbringen. Die Nationalversammlung berücksichtigt den Antrag, zunächst ohne darüber abzustimmen. In bestimmten Fällen kann die Nationalversammlung den Entwurf einem Ständigen Ausschuss zur Diskussion vorlegen. Dessen Mitglieder wiederum übermitteln gegebenenfalls ihre Empfehlungen an die Legislative. Anschließend diskutiert die Nationalversammlung über die Sachdienlichkeit des Gesetzesentwurfes und stimmt darüber ab, ob ein solches Gesetz triftig ist.

Ist der Gesetzesentwurf zugelassen, geht er in den Ständigen Ausschuss. Hier untersuchen und diskutieren die Mitglieder, ob und wie der Gesetzesvorschlag angewendet werden kann. Im Anschluss legt der Präsident des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung den Ergebnisbericht vor. Dieser muss durch die Nationalversammlung verabschiedet werden. Es folgt eine abschließende Debatte.

In der letzten Etappe der Legislative unterzeichnet der Vizegouverneur den von der Nationalversammlung angenommenen Gesetzesentwurf, der damit rechtskräftig wird. Das Gesetz tritt am Tag der Ratifizierung oder zu dem im Gesetzestext festgelegten Datum in Kraft.