Der Landesbank-Untersuchungsausschuss, der die politische Verantwortung für den verlustreichen Kauf der Kärntner Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die bayerische Landesbank im Jahr 2007 aufklären soll, hat mit den Zeugeneinvernahmen begonnen. Für fraktionsübergreifende Verärgerung hat dabei gesorgt, dass die in der fraglichen Zeit tätigen BayernLB-Vorstände umfassend von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machten, nachdem die Staatsanwaltschaft München I gegen sie wegen des Verdachts der Untreue und Bestechung ermittelt. Mitunter verstörende Einblicke in die bankinterne Kommunikation lieferten dafür mehrere Mitarbeiter der BayernLB, die in die Vorbereitung des HGAA-Kaufs eingebunden waren.
Text: Jürgen Umlauft | Fotos: dpa
Vor der Befragung der Zeugen ließ sich der Ausschuss von den Rechtsprofessoren Reiner Schmidt und Marcus Lutter über die Rechte und Pflichten der BayernLB-Verwaltungsräte informieren. Beide Gutachter kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich die dort tätigen Minister und Staatssekretäre nicht allein auf Vorlagen des Bankvorstands verlassen dürfen, sondern aktiv Informationen auch über bevorstehende Vorstandsentscheidungen wie dem Kauf einer Bank einholen müssen. Es gebe eine „Pflicht, sich sachkundig zu machen“, erklärte zum Beispiel Schmidt. Werde dies versäumt, könne eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, die zu Schadenersatzansprüchen führen könne. Das gescheiterte Engagement der BayernLB bei der HGAA kostete 3,7 Milliarden Euro – ein Schaden, für den bislang der bayerische Steuerzahler aufkommt.
Vor diesem Hintergrund äußerten sich die Mitglieder des Ausschusses mehrfach ungehalten und verständnislos über das rechtlich zulässige, aus ihrer Sicht moralisch aber fragwürdige Schweigen der früheren Bank-Manager. Dieses, so zürnte Ausschusschef Thomas Kreuzer (CSU), behindere die Aufklärungsarbeit und sei geeignet, „das Vertrauen der Bevölkerung in staatliches Handeln insgesamt in Mitleidenschaft zu ziehen“. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf zu erfahren, wie der Milliardenschaden zustandegekommen sei. Immerhin hätten die Ex-Vorstände vor den Staatsanwälten geredet. Dort aber, so Kreuzer, müsse man anders als vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Wahrheit sagen. „Ich hoffe nicht, dass das der Grund war, warum bei uns nicht ausgesagt wurde“.
Einblicke in das Verfahren zur Ermittlung des Kaufpreises gaben mehrere BayernLB-Mitarbeiter. Dabei wurde deutlich, dass die verschiedenen Prüfungsteams vom Vorstand nicht über intern bekannte Risiken bei der HGAA informiert wurden, um nach diesen gezielt forschen zu können. Zudem betonten die Zeugen, unabhängig voneinander und ohne Kontakt zueinander gearbeitet zu haben. Inwieweit die dennoch ermittelten Erkenntnisse, die auch Hinweise auf Risiken durch faule Kredite in Osteuropa und Unregelmäßigkeiten bis hin zu Betrug und Geldwäsche enthielten, Einfluss auf Kaufentscheidung und Kaufpreis hatten, vermochten die Zeugen nicht zu sagen.
Von der Experten der BayernLB war der Wert der HGAA auf 2,4 Milliarden Euro taxiert worden, der Vorstand legte dann unter Zustimmung des Verwaltungsrates beim Kauf des 50-Prozent-Anteils plus eine Aktie einen Wert von 3,25 Milliarden Euro zugrunde. Ausschussvize Harald Güller (SPD) vermutete nach diesen Aussagen, dass der BayernLB-Vorstand bewusst einen zu hohen Preis für das Kärntner Institut zahlte.
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Nicht ausgeräumt werden konnte dieser Verdacht durch den Zeugen Oliver Bender. Der externe Berater vom Bankhaus Rothschild empfahl den BayernLB-Vorständen eindringlich wegen der Risiken und Unklarheiten einen maximalem Kaufpreis von 1,5 Milliarden Euro für den 50-Prozent-Anteil. Dass dann 1,625 Milliarden Euro gezahlt und Regressansprüche ausgeschlossen wurden, bezeichnete er seinerzeit in einer ersten Reaktion als „Blödsinn“. Man hatte am Ende einen hohen Kaufpreis und kein Sicherheitsnetz.
Für die früheren Verwaltungsräte wirkten Benders Aussagen zumindest teilweise entlastend, weil sie deren Vermutung indirekt bestätigten, vom Bankvorstand hintergangen und selektiv informiert worden zu sein. Bender berichtete vom Auftrag des Bankchefs Werner Schmidt an ihn, eine Präsentation des HGAA-Deals für die Verwaltungsräte positiver zu formulieren. Der Zeuge bestätigte aber auch, dass die Kontrolleure nicht wirklich wissbegierig gewesen seien. An ausführliche Debatten mit ihnen zu dem milliardenschweren Geschäft könne er sich nicht erinnern.
Die These vom unbedingten Kaufwillen des BayernLB-Vorstands untermauerte auch der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Der Nachfolger des 2007 noch amtierenden Regierungschefs Jörg Haider hat nach der Durchsicht der ihm zugänglichen Akten festgestellt, dass die BayernLB in ein „leidenschaftliches Brautwerben“ um die HGAA eingestiegen sei. Dass diese unter einem „veritablen Getriebeschaden“ gelitten habe, hätten die Banker aus München gewusst. „Schieben Sie keine Verantwortung nach Kärnten, die Verantwortung liegt in München“, sagte Dörfler. Auch der damalige HGAA-Chef Siegfried Grigg stützte diese These. „Der Fehler der Bayern war nicht der Einstieg bei der HGAA, sondern der Ausstieg im Dezember 2009“, erklärte er. Die Miteigentümer der HGAA in Österreich jedenfalls hätten schon bald das Vertrauen in die Unternehmensführerschaft der BayernLB verloren. Diese habe die Konsolidierung der neuen Tochter nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt, sondern offenbar zu stark mit dem Wertverlust in ihrem Portfolio mit maroden amerikanischen ABS-Papieren beschäftigt gewesen, mutmaßte Grigg.
Der Untersuchungsausschuss setzt die Zeugenbefragungen nach der Sommerpause mit den früheren Verwaltungsräten der BayernLB sowie dem zur Zeit des HGAA-Kaufs amtierenden Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) fort.