Bild: 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben sich im Volksbegehren ″Für echten Nichtraucherschutz!″ für ein strengeres Rauchverbot ausgesprochen. Im Sommer wird zum Thema Nichtraucherschutz mit großer Wahrscheinlichkeit ein Volksentscheid stattfinden. - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss

Wie geht es nach dem erfolgreichen Volksbegehren weiter?

Nichtraucherschutz: Bürger haben das letzte Wort

Bayern wird – mit großer Wahrscheinlichkeit – als erstes Bundesland per Volksentscheid über ein striktes Rauchverbot in Wirtshäusern und Bierzelten abstimmen. Zur Entscheidung steht dann der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“, den Ende 2009 mehr als 1,3 Millionen Bürger unterstützt haben. Verfassungsgemäß laufen derzeit die parlamentarischen Beratungen zum Volksbegehren im Bayerischen Landtag. Ein Volksentscheid zum Nichtraucherschutz findet statt, wenn die Mehrheit der Landtagsabgeordneten das Volksbegehren ablehnt. Die Regierungsfraktionen CSU und FDP sowie die Freien Wähler haben dies bereits angekündigt.
Text: Christine Betz, Katja Helmö | Fotos: Rolf Poss, dpa
17.02.2010 
Seit Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung gab es insgesamt 18 zugelassene Volksbegehren, von denen bisher sieben – das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ mit eingeschlossen – erfolgreich waren. Volksentscheide wurden neben der Abstimmung über die Annahme der Bayerischen Verfassung am 1. Dezember 1946 in zwölf weiteren Fällen durchgeführt. Bayern kann damit im Vergleich zu anderen Bundesländern die größte Anzahl an durchgeführten Verfahren zur Volksgesetzgebung vorweisen.

Beim jüngsten Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ hatten knapp 1,3 Millionen Wählerinnen und Wähler für ein striktes Rauchverbot votiert. Das Volksbegehren war damit erfolgreich, denn es nahm die vorgeschriebene Hürde von 10 Prozent und konnte sogar knapp 14 Prozent der Wahlberechtigten mobilisieren.

Im Anschluss daran hat sich die Staatsregierung – so sieht es die Verfassung vor – mit dem Volksbegehren befasst: „Der begehrte Gesetzentwurf wird von der Staatsregierung nicht befürwortet“, heißt es in der dazu verfassten Stellungnahme des Ministerpräsidenten, die zusammen mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens am 14. Januar dem Landtag offiziell unterbreitet wurde.

Seit diesem Tag läuft eine wichtige Frist: Innerhalb der nächsten drei Monate, also bis spätestens 14. April, muss das Parlament das Volksbegehren behandeln. Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert zu, entfällt ein Volksentscheid und das Gesetz tritt unverzüglich in Kraft. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, muss es anschließend innerhalb von weiteren drei Monaten dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.

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Die erste Variante – die Annahme des Volksbegehrens – wird von der SPD-Fraktion sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt: „Die 13 Millionen Euro, die dieses Volksbegehren kostet, wären deutlich besser angelegt, wenn sie in eine Kampagne für Tabakprävention investiert würden“, meinte Kathrin Sonnenholzner (SPD) bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs „Für echten Nichtraucherschutz!“ am 4. Februar im Plenum. Theresa Schopper (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) appellierte: „Es ist nicht gottgegeben, dass nach einem Volksbegehren unbedingt ein zweiter Schritt eingeleitet werden muss.“

Die Regierungsfraktionen CSU und FDP sowie die Freie Wähler-Fraktion, die das Volksbegehren ablehnen, streben demgegenüber einen Volksentscheid an: „Jetzt ist das Volk dran. Das Volk soll entscheiden“, sagte Gesundheitsminister Dr. Markus Söder (CSU) bei der Debatte im Plenum. Es wäre der falsche Weg, so Söder, 86 Prozent der bayerischen Bevölkerung von diesem demokratischen Prozess auszuschließen. „14 Prozent sind keine Mehrheit“, gab auch Dr. Andreas Fischer (FDP) zu bedenken.

In den nächsten Wochen nimmt der Gesetzentwurf des Volksbegehrens seinen regulären Lauf durch die Ausschüsse. Am 25. März sind die Endberatungen im Verfassungsausschuss anberaumt, damit am 14. April die abschließende Zweite Lesung im Plenum erfolgen kann.

Große Überraschungen wird es bis dahin wohl nicht mehr geben: Die Mehrheit des Landtags wird den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ablehnen und damit den Weg für den Volksentscheid frei machen. Wie auch immer dieser Volksentscheid ausgeht: Das strittige Thema „Nichtraucherschutz“ dürfte dann endgültig vom Tisch sein – entschieden durch ein Machtwort des bayerischen Volkes.