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1967 bis 2010: Volksgesetzgebung in Bayern

Der weitaus größte Teil der bisher eingebrachten Volksbegehren fand allerdings nicht genügend Unterstützung in der Bevölkerung: 1977 zum Beispiel wollte man die Lernmittelfreiheit in die Verfassung schreiben, 1998 ging es um ein Gesetz zur Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte aus Bayern, 2005 forderten man mehr Mitspracherecht beim Aufstellen von Mobilfunkmasten und ebenfalls 2005 stritt man für die Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums.

All diesen Volksbegehren und noch einigen mehr ist eines gemeinsam: Sie sind recht deutlich an der Zehn-Prozent-Hürde gescheitert. In den letzten zehn Jahren, der Dekade mit den meisten Volksbegehren bisher, hat von sieben Initiativen nur eine diese Hürde genommen: das aktuelle Volksbegehren zum Nichtraucherschutz.

Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene
Die Zurückhaltung gegenüber den meisten Volksbegehren als Desinteresse der Menschen an der direkten demokratischen Teilhabe auszulegen, wäre jedoch falsch: Die Bürgerinnen und Bürger haben ihre Möglichkeiten zum Mitentscheiden mit einem erfolgreichen Volksbegehren sogar noch weiter ausgedehnt. 1995 stimmten die Wahlberechtigten im Volksentscheid mehrheitlich für die Einführung von zwei weiteren direktdemokratischen Elementen in Bayern auf kommunaler Ebene: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Auch im Bereich von Stadt oder Gemeinde können Bürgerinnen und Bürger nun direkt entscheiden oder durch den „Bürgerantrag“ erwirken, dass sich Stadt- bzw. Gemeinderat mit bestimmten Themen befassen. Knapp über 2000 Bürgerbegehren, viele zu lokalen Wirtschafts- und Infrastruktur-Projekten, hat es seitdem in Bayern gegeben.

 




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