Bayern vor dem Zensus 2011
Im Mai des kommenden Jahres wird der Zensus 2011 beginnen, die Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, die Aufschluss über die tatsächliche Bevölkerungszahl sowie weitere Details etwa zum Erwerbsleben und der Wohnsituation der Deutschen geben soll. Aktuelle Daten sind von entscheidender Bedeutung zum Beispiel für die Einteilung von Wahlkreisen, für den Länderfinanzausgleich, für die Infrastrukturplanung von Gemeinden oder auch für die Wirtschaft etwa bei der Standortwahl von Unternehmen. Details zur Erhebung regeln in Deutschland Bund und Länder. In Bayern schafft der Landtag mit einer Anpassung des Bayerischen Statistikgesetzes die Voraussetzungen für die Durchführung der Befragung.
Über die Notwendigkeit einer neuen Volkszählung nach Jahrzehnten ohne Zensus ist man sich im Landtag weitgehend einig, ebenso über die Durchführung der Erhebung durch das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Mit dem Fragenkatalog hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorgaben der Europäischen Union allerdings für übererfüllt: „In unseren Fragebögen werden auch Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund abgefragt – das fordert die EU nicht“, erklärt Christine Kamm (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit. Die übrigen Fraktionen im Ausschuss halten die mögliche sinnvolle Nutzung dieser Daten dagegen: „Mit den Informationen zum Beispiel zum Migrationshintergrund haben wir die Möglichkeit, Förderungen gezielter und damit effektiver zu planen“, so Dr. Andreas Fischer (FDP).
Auf das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung kommt eine Mammutaufgabe zu: Allein die Erhebungsbogen der Gebäude- und Wohnungszählung ergäben aufeinandergestapelt einen Papierturm von rund 14 Kilometern Höhe. Dabei ist bei der eigentlichen Volkszählung im Vergleich zum letzten Zensus der Aufwand deutlich reduziert: „Wir führen eine sogenannte registergestützte Zählung durch. Das heißt, dass wir nicht wie früher die gesamte Bevölkerung befragen, sondern im Rahmen einer Haushaltsstichprobe nur knapp zehn Prozent sowie alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen“, erklärt Christian Globisch vom Statistischen Landesamt in München. „Die meisten zensusrelevanten Daten können wir aus den vorhandenen Verwaltungsregistern gewinnen.“ Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie die für die Stichprobe ausgewählten Haushalte sind übrigens gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Um die Sicherheit seiner Daten muss jedoch niemand fürchten – der Datenschutz habe höchste Priorität, so das Bayerische Innenministerium: Das Datenschutzkonzept sieht strenge Löschvorschriften und die absolute Unzugänglichkeit der Zensusdaten für andere Verwaltungsstellen sowie klare Verschwiegenheitsklauseln für Mitarbeiter vor. Auch bei der Veröffentlichung von Ergebnissen seien Rückschlüsse auf Einzelpersonen ausgeschlossen.


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