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Vor 10 Jahren schafften die Bayern ihren Senat ab
Zwar war der Senat im Laufe der Zeit immer mal wieder in Frage gestellt worden. Vor konkreten Schritten zu seiner Abschaffung hatte ihn aber stets seine begrenzte Bedeutung bewahrt. In die Schlagzeilen geriet er abrupt durch mehrfache zugespitzte Äußerungen seines Präsidenten Walter Schmitt Glaeser (1994-1996). Im Februar 1995 nahm der SPD-Abgeordnete Werner Schieder die Beratungen des Senatshaushalts im Landtag zum Anlass, die Existenzberechtigung der Zweiten Kammer offen in Frage zu stellen. Sein Vorstoß zog Kreise, zuerst in der SPD-Fraktion, dann auf der außerparlamentarischen Bühne, vor allem getragen von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) mit ihrem Vorsitzenden Bernhard Suttner. Ein Volksbegehren mit dem suggestiven Titel „Schlanker Staat ohne Senat!“ wurde von SPD und Grünen und von den nicht im Landtag vertretenen Parteien ÖDP und FDP getragen.
Mit 10,5 Prozent erreichte dieses Volksbegehren knapp die erforderliche Mehrheit. Bei dem sich anschließenden Volksentscheid war der Senat plötzlich ins allgemeine politische Bewusstsein der Wählerschaft gedrungen, und zwar überwiegend negativ. Zugkraft bewies der Ruf nach Staatsvereinfachung, zu dem sich die Forderung nach einer Verkleinerung des Landtags gesellte. Auch die Kosteneinsparung, rund neun Millionen Mark im Jahr, spielte eine Rolle.
Reformideen konnten das Ruder nicht mehr herumreißen
Reformideen, viel zu spät und teilweise nur halbherzig in die Diskussion eingebracht, konnten das Ruder nicht mehr herumreißen. Durch das eindeutige Votum des Volkes wurde Bayerns Zweite Kammer mit dem Stichtag 1. Januar 2000 abgeschafft. Gleichzeitig wurden in rund zwei Dutzend Gesetzen all die Stellen getilgt, in denen eine Senatsbeteiligung vorgeschrieben war.
Der Senat, so war nach dem Volksentscheid in der „Augsburger Allgemeinen“ zu lesen, habe sich das Ergebnis selbst zuzuschreiben, weil er zu selten die Initiative ergriffen habe. Spätestens nach der Diskussion über die Existenzberechtigung der Zweiten Kammer „hätte ein Ruck durch die Reihen der Senatoren gehen und eine Offensive beginnen müssen“. Der „Münchner Merkur“ meinte, in finanziell schweren Zeiten müsse man Verwaltungskosten senken, „der Senat war ein verzichtbarer Posten“.
Die Volksgesetzgebung in Sachen Senat, einmal in Gang gesetzt, führte geradlinig und zwangsläufig zur Auflösung einer parlamentarischen Körperschaft, die dem modernen Ideal vom „schlanken Staat“ kaum
entsprechen konnte. Der Bayerische Senat ging kampflos unter, der Zeitgeist hatte gesiegt.
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