Neue Gesprächsreihe "Der Landtag im Gespräch . . ."
Fünf Fragen an Erzbischof Reinhard Marx
In der Reihe „Der Landtag im Gespräch…“ äußern sich Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens zu Themen der Zeit. Im Oktober sprach Prof. Dr. Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, im Maximilianeum über „Kirche und Staat im säkularen und multireligiösen Spannungsfeld“. In einem Interview mit dem Online-Magazin des Bayerischen Landtags fasst der oberste Vertreter der katholischen Kirche in Bayern zentrale Thesen seines Vortrags nochmals zusammen.
Text: Katja Helmö | Fotos: Rolf Poss
Warum ist aus Ihrer Sicht die Religionsausübung keine Privatsache, sondern eine öffentliche Angelegenheit?"Der Staat ist auf das Werteethos seiner Bürger angewiesen. Er muss darauf vertrauen, dass sie sich für das Gute entscheiden. Religion schafft die Vorraussetzung für das Entstehen eines Wertehorizonts. Sie trägt damit zu den Grundlagen von Staat und Gesellschaft bei. In besonderem Maße tut dies bei uns in Deutschland das Christentum. So sind auch die Wurzeln unseres Grundgesetzes christlich."
Verfassungsrechtlich sind Staat und Kirche getrennt, der Staat ist weltanschaulich neutral. Braucht der säkulare Staat dennoch die Kirche? Oder anders gefragt: Welche Funktion hat Religion in unserem freiheitlichen Rechtsstaat?
"Die weltanschauliche Neutralität des Staates meint keineswegs eine Wertneutralität des Staates. Die Idee einer positiven Neutralität des Staates gegenüber der Religion geht davon aus, dass der säkulare Rechtsstaat sich nicht aus sich selbst begründen kann, sondern auf andere Sinnstifter angewiesen ist. Deshalb ist er religionsoffen, religionsfreundlich und zeigt dies in einer positiven Neutralität. Genau deshalb gibt er der negativen auch keinen Vorrang vor der positiven Religionsfreiheit."
"Die weltanschauliche Neutralität des Staates meint keineswegs eine Wertneutralität des Staates. Die Idee einer positiven Neutralität des Staates gegenüber der Religion geht davon aus, dass der säkulare Rechtsstaat sich nicht aus sich selbst begründen kann, sondern auf andere Sinnstifter angewiesen ist. Deshalb ist er religionsoffen, religionsfreundlich und zeigt dies in einer positiven Neutralität. Genau deshalb gibt er der negativen auch keinen Vorrang vor der positiven Religionsfreiheit."
Welche Art von Partnerschaft zwischen Staat und Kirche wünschen Sie sich?"
"Kirche und Staat sind aufeinander bezogen zu betrachten. Gleichwohl stellt keine der beiden Seiten die Trennung in Frage. Sie hilft Kirche und Staat, indem sie beiden Institutionen die Unabhängigkeit garantiert, ihre jeweiligen Ziele zu verfolgen. Gemeinsam wirken sie aber daran, dem Wohl der Menschen zu dienen."
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