Wie geht es nach dem erfolgreichen Volksbegehren weiter?
Nichtraucherschutz: Bürger haben das letzte Wort
Bayern wird – mit großer Wahrscheinlichkeit – als erstes Bundesland per Volksentscheid über ein striktes Rauchverbot in Wirtshäusern und Bierzelten abstimmen. Zur Entscheidung steht dann der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“, den Ende 2009 mehr als 1,3 Millionen Bürger unterstützt haben. Verfassungsgemäß laufen derzeit die parlamentarischen Beratungen zum Volksbegehren im Bayerischen Landtag. Ein Volksentscheid zum Nichtraucherschutz findet statt, wenn die Mehrheit der Landtagsabgeordneten das Volksbegehren ablehnt. Die Regierungsfraktionen CSU und FDP sowie die Freien Wähler haben dies bereits angekündigt.
Text: Christine Betz, Katja Helmö | Fotos: Rolf Poss, dpa
17.02.2010
Seit Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung gab es insgesamt 18 zugelassene Volksbegehren, von denen bisher sieben – das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ mit eingeschlossen – erfolgreich waren. Volksentscheide wurden neben der Abstimmung über die Annahme der Bayerischen Verfassung am 1. Dezember 1946 in zwölf weiteren Fällen durchgeführt. Bayern kann damit im Vergleich zu anderen Bundesländern die größte Anzahl an durchgeführten Verfahren zur Volksgesetzgebung vorweisen.Beim jüngsten Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ hatten knapp 1,3 Millionen Wählerinnen und Wähler für ein striktes Rauchverbot votiert. Das Volksbegehren war damit erfolgreich, denn es nahm die vorgeschriebene Hürde von 10 Prozent und konnte sogar knapp 14 Prozent der Wahlberechtigten mobilisieren.
Im Anschluss daran hat sich die Staatsregierung – so sieht es die Verfassung vor – mit dem Volksbegehren befasst: „Der begehrte Gesetzentwurf wird von der Staatsregierung nicht befürwortet“, heißt es in der dazu verfassten Stellungnahme des Ministerpräsidenten, die zusammen mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens am 14. Januar dem Landtag offiziell unterbreitet wurde.
Seit diesem Tag läuft eine wichtige Frist: Innerhalb der nächsten drei Monate, also bis spätestens 14. April, muss das Parlament das Volksbegehren behandeln. Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert zu, entfällt ein Volksentscheid und das Gesetz tritt unverzüglich in Kraft. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, muss es anschließend innerhalb von weiteren drei Monaten dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.
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