1967 bis 2010: Volksgesetzgebung in Bayern
Schulreform, Müllkonzept, Gentechnik, Mobilfunk – die Themen der Volksbegehren in Bayern seit ihrer Einführung 1946 sind vielfältig. 18 Mal nutzten verschiedene Initiativen bislang dieses Mittel der direkten Demokratie, sieben Volksbegehren fanden genügend Zustimmung, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Erst zwei Volksbegehren haben auf diesem Weg Gesetzeskraft erlangt – die Entscheidung zum Nichtraucherschutz, dem aktuellsten Volksbegehren in Bayern, steht noch aus.
Text: Eva Spessa | Fotos: Rolf Poss, Karl Heinz Liebler, dpa
22.02.2010
Nachdem die Volksgesetzgebung als Ergänzung der repräsentativen Demokratie in der Bayerischen Verfassung verankert war, dauerte es über 20 Jahre, bis 1967 das erste Volksbegehren initiiert wurde. Thema waren christliche Gemeinschaftsschulen, die den bis dahin vorherrschenden Bekenntnisschulen gleichgestellt werden sollten. Gleich mehrfach lag das Anliegen vor: Einmal scheiterte die Zulassung des Antrags an der Zehn-Prozent-Hürde, dann wurde zwar diese Hürde genommen, im Volksentscheid bevorzugten die Bürger letztlich jedoch einen Gesetzesvorschlag des Landtags.Das Volksbegehren zur Rundfunkfreiheit war 1972 das erste, das zumindest im Wesentlichen den Weg in die Gesetzbücher fand – wenn auch durch einen Kompromiss: Landtag und Vertreter des Landesbürgerkomitees „Rundfunkfreiheit“ einigten sich auf eine Lösung, die die wichtigsten Forderungen des Volksbegehrens berücksichtigte. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft des Bayerischen Rundfunks wurde in der Verfassung verankert und diese Verfassungsänderung dann wiederum per Volksentscheid bestätigt – wie übrigens jede Änderung der Bayerischen Verfassung, nachdem sie vom Landtag beschlossen wurde, durch einen Volksentscheid legitimiert werden muss.
„Schlanker Staat ohne Senat“ – Abschaffung eines Verfassungsorgans per Volksentscheid
Mit den Mitteln der direkten Demokratie ist es sogar möglich, ein Verfassungsorgan abzuschaffen. Das mussten die Mitglieder des Bayerischen Senats erfahren, als die ödp mit Unterstützung mehrerer Parteien und Organisationen ein Volksbegehren unter dem Stichwort „Schlanker Staat ohne Senat“ auf den Weg brachte: Man sah den Senat mit seiner beratenden Funktion und seiner – so wahrgenommenen – Machtlosigkeit als überflüssigen Kostenfaktor und forderte seine Abschaffung. Rund zehneinhalb Prozent der wahlberechtigten Bürger hatten sich eingetragen, und nach der Ablehnung des Volksbegehrens durch den Landtag fand am 8. Februar 1998 schließlich der Volksentscheid statt. Das Ergebnis: Eine Absage an den Reformvorschlag des Landtags und mit über 69 Prozent ein klarer Sieg für das Volksbegehren – zum 1. Januar 2000 wurde der Senat schließlich aufgelöst (siehe dazu den Essay von Dr. Peter Jakob Kock).
In der Folge dieses Volksentscheids führte man ein sogenanntes Quorum ein: Verfassungsändernde Volksentscheide erfordern nun nicht mehr nur eine Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen, sondern eine Zustimmung von mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten in Bayern.
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