Positionen zum aktuellen Volksbegehren
Nichtraucherschutz: Das sagen die Fraktionen
Seit 2007 beschäftigt das Thema „Nichtraucherschutz“ den Landtag. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens greift im Wesentlichen das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) wieder auf, das der Bayerische Landtag am 1. Januar 2008 bereits erlassen hatte. Dieses beinhaltete ein umfassendes Rauchverbot. Damit wendet sich das Volksbegehren gegen die am 15. Juli 2009 beschlossenen Änderungen des Gesundheitsschutzgesetzes, die den Nichtraucherschutz gelockert haben.
Das Online-Magazin „Maximilianeum“ stellt hier die Positionen der fünf Landtagsfraktionen zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens vor.
Klicken Sie im Reiter auf die einzelnen Fraktionen, um die Statements lesen zu können
Klicken Sie im Reiter auf die einzelnen Fraktionen, um die Statements lesen zu können
Georg Schmid, Vorsitzender der CSU-Fraktion
„Die CSU-Fraktion macht den Weg frei, damit das Volk über die Frage des Nichtraucherschutzes endgültig entscheiden kann. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, darf der Landtag den jetzt vorliegenden Text des Volksbegehrens nicht als Gesetz annehmen, sondern muss ihn dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf des Volksbegehrens zum Nichtraucherschutz ab, denn nur eine endgültige Entscheidung des Volkes bringt eine Befriedung in dieser Frage.Das erfolgreiche Volksbegehren hat gezeigt, dass den Menschen der Schutz der Nichtraucher enorm wichtig ist. Knapp vierzehn Prozent der wahlberechtigten Bayern hatten sich in die Unterschriftenlisten eingetragen. Uns als CSU ist wichtig, dass in dieser Frage jetzt auch die anderen 86 Prozent zu Wort kommen.
Die Strategie von SPD und Grünen, einen Volksentscheid zu verhindern, indem der Landtag den Text des Volksbegehrens sofort zum Gesetz macht, halten wir für falsch. Dann hätten wir wieder andere Gruppierungen, die den Parteien im Landtag vorwerfen, am Volkswillen vorbei zu entscheiden. Selbst ein weiteres Volksbegehren wäre dann nicht ausgeschlossen. Deshalb kann die Lösung nur heißen: Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um eine Frage, wie die Öffentlichkeit beim Thema Rauchen miteinander umgeht. Und dies soll das Volk endgültig entscheiden.
Das Kostenargument der Opposition – ein Volksentscheid sei zu teuer – ist falsch, weil auch weitere Volksbegehren zu diesem Thema zusätzliche Kosten verursachen würden. In Verbindung mit ohnehin fälligen Nachwahlen auf kommunaler Ebene können die Kosten noch gesenkt werden."
Kathrin Sonnenholzner, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion
„Die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens und des Passivrauchens sind inzwischen unstrittig bekannt. Nicht nur Lungenkrebs, sondern eine Vielzahl anderer Erkrankungen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Allergien, müssen in diesem Zusammenhang genannt werden. In vielen Staaten weltweit gibt es umfassende Rauchverbote, die überall mit sinkendem Tabakkonsum einhergehen. Dort zeigt sich auch, dass Rauchverbote um so leichter umzusetzen sind, je weniger Schlupflöcher und Ausnahmen es gibt und wenn der Verstoß mit spürbaren Sanktionen (Geldbußen) belegt ist.Zwei Aspekte erfordern die besondere Aufmerksamkeit der Politik: der Schutz der ArbeitnehmerInnen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. 33 Prozent der Erwerbstätigen und Auszubildenden berichten, dass sie am Arbeitsplatz mindestens einmal in der Woche unfreiwillig Tabakrauch einatmen müssen. Der Anteil bei den Beschäftigten in der Gastronomie dürfte deutlich höher liegen. 65 Prozent der NichtraucherInnen fühlen sich durch Passivrauch subjektiv belästigt, die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit erleiden 100 Prozent!
Aktuelle Studien zeigen, dass Frauen besonders sensibel auf Passivrauch reagieren. Das ist umso Besorgnis erregender, als die Zahl der Mädchen, die rauchen, deutlich gestiegen ist. Nur ein generelles Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen der Gastronomie kann die Lücke, die das Arbeitsschutzgesetz lässt, schließen. Dann wird auch für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Bereich das Nichtrauchen Normalität.
Da sich die SPD-Landtagsfraktion gegen die Mehrheit im Landtag 2007 mit ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht durchsetzen konnte, unterstützt sie die Ziele des Volksentscheids „Für echten Nichtraucherschutz in Bayern“. Allerdings hätten wir die 13 Mio. Euro Kosten statt in den Volksentscheid lieber in eine Tabakpräventionskampagne investiert. Verfassung und Landeswahlgesetz sehen eine Übernahme des Volksbegehrens durch den Landtag explizit als demokratische Möglichkeit vor."
Prof. Dr. Michael Piazolo
„Die Landtagsfraktion der Freien Wähler begrüßt ausdrücklich das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“. Denn, auch wenn wir inhaltlich punktuell eine andere Position als das Volksbegehren vertreten, haben die Freien Wähler sich schon immer für mehr Plebiszite in unserer Demokratie, wie Bürgerbegehren auf kommunaler oder Volksbegehren auf staatlicher Ebene, ausgesprochen.Bereits im Mai vergangenen Jahres hatten die Freien Wähler einen eigenen Entwurf zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes eingebracht. Aus unserer Sicht sind die geltenden öffentlichen Rauchverbote weitgehend ausreichend. In unserem Gesetzesentwurf steht daher die Abwägung zwischen dem Nichtraucherschutz, der Berufsfreiheit der Gastronomen und der Handlungsfreiheit der Raucher im Mittelpunkt. Der von uns vorgeschlagene Kompromiss, dass zeitlich begrenzte Veranstaltungen in Festzelten sowie Einraumgaststätten von einem Rauchverbot auszunehmen sind, ist auch weitgehend im aktuell gültigen Gesetz berücksichtigt. Darüber hinaus sind seit dem 1. August 2009 so genannte Raucherclubs untersagt. Damit wurde der Einwand, dass Nichtraucher von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen sind, weiter relativiert. Insbesondere in Festzelten sollte jedoch die Entscheidung über Rauchverbote den Betreibern überlassen bleiben.
So stehen wir insgesamt zu einem sachgerechten Ausgleich der verschiedenen Interessen: weitgehender Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit ohne die unternehmerische Handlungsfreiheit der Gastronomie mehr als notwendig einzuschränken. Daher besteht aus meiner Sicht grundsätzlich kein weiterer Handlungsbedarf, um die bestehenden öffentlichen Rauchverbote zusätzlich zu verschärfen."
Theresa Schopper, gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen
„Gesundheitsschutz muss immer allerhöchste Priorität haben. In den Ländern, die einen konsequenten Nichtraucherschutz verfolgen, wie in Italien oder in Irland, sank die tatsächliche Herzinfarktrate deutlich. Für Bayern bedeutet das, dass allein hier durch eine konsequente Umsetzung des Gesundheitsschutzes jährlich 3000 Herzinfarkte vermieden werden können. Dies sind Zahlen, die für sich sprechen. Politik muss vorbildhaft voran gehen. Prävention wird immer politisch gepredigt, bei einem konkreten Beispiel allerdings, wie bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes, wird von der Prävention wieder abgesehen. Hier muss die Politik sich auf ihre Vorbildaufgabe besinnen.Die Menschen in Bayern haben das ewige Hü und Hott, das an dieser Stelle politisch zelebriert wird, satt. Mittlerweile genießen es die Menschen, in der Gastronomie rauchfrei sein zu können. Circa 70 Prozent der Menschen in Deutschland sprechen sich laut Umfragen für einen konsequenten Nichtraucherschutz über alle politischen Grenzen hinweg aus. Knapp 1.300 000 Millionen Menschen haben in Bayern für Rauchfreiheit den Weg in die Rathäuser gemacht. Das unterstützen wir Grünen im Bayerischen Landtag aus vollen Kräften."
Dr. Andreas Fischer
„Der neue Gesetzentwurf ist nach Ansicht der FDP-Fraktion schon deshalb abzulehnen, weil er nicht nötig ist. Nichtraucher werden bereits durch das bestehende Gesetz hervorragend geschützt. Schon jetzt ist es der Fall, dass in Mehrraum-Gaststätten der Hauptraum den Nichtrauchern vorbehalten sein muss. Raucherlokale müssen gekennzeichnet werden, so dass es nicht möglich ist, sich irrtümlich in ein Raucherlokal zu verlaufen. Zahlreiche Bestimmungen legen den Schutz der Jugend, die vor Rauch geschützt werden muss, fest.Der vorgelegte Gesetzentwurf ist gesellschaftlich nicht verträglich. Er lässt keine Freiräume zu; im Gegenteil, er schafft eine Kultur des Denunziantentums, in dem jeder versucht, den anderen zu denunzieren und auf aufgestellte Aschenbecher zu verweisen. Diese Kultur wollen wir in diesem Land nicht.
Jetzt soll die Bevölkerung beim Volksentscheid selbst entscheiden, welches Gesetz gewünscht wird. Als Demokraten stehen wir nicht nur zu dem Instrument der Bürgerbeteiligung, sondern wir freuen uns auch, wenn sich Menschen für politische Belange interessieren und engagieren. Wir wissen aber auch, dass 14 Prozent keine Mehrheit sind. Deswegen ist es gut, dass das Volk entscheidet. Daher begrüßen und respektieren wir die Entscheidung des bayerischen Volkes.
Falsch ist der Eindruck, als ginge es darum, ob Rauchen gesund oder ungesund, gut oder schlecht ist. Es geht allein um die Frage, wie wir mit Minderheiten umgehen sollen. Es geht um die Frage, ob wir gesellschaftliche Probleme mit Verboten lösen wollen oder ob wir andere Lösungsansätze vorweisen können. Es geht darum, dass wir als Liberale zu unserem Wort stehen. Wir haben mit unserem Koalitionspartner ein Gesetz geschaffen, das beiden Belangen Rechnung trägt. Wir Liberale glauben an den mündigen Bürger. Anstatt zu reglementieren, regulieren und verbieten, wollen wir den Bürgern die Möglichkeit der Entscheidung geben."


Titel - Themen


