29. März 2011
Untersuchungsausschuss BayernLB/ HGAA: Fraktionen ziehen Bilanz
In 29 mitunter tagesfüllenden Sitzungen hat der zweite Landesbank-Untersuchungsaussschuss versucht, die Umstände des Kaufs der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die Bayerische Landesbank im Jahr 2007 aufzuklären. Das fehlgeschlagene Engagement, das Ende 2009 durch die Abgabe der HGAA an die Republik Österreich für einen symbolischen Euro beendet wurde, kostete das quasi verstaatlichte Institut und den bayerischen Steuerzahler rund 3,7 Milliarden Euro. Insgesamt arbeiteten sich die neun Mitglieder des Ausschusses durch gut 300 Aktenordner und befragten 74 Zeugen.
Am 29. März 2011 wurden im Landtagsplenum der von CSU und FDP verfasste Schlussbericht sowie der gemeinsame Minderheitenbericht der Oppositionsfraktionen SPD, Freie Wähler und Bündnis 90/ Grüne vorgestellt und diskutiert. Hier die Positionen der fünf Landtagsfraktionen im Überblick:
Entscheidende Fragestellungen des Ausschusses waren, wie der seinerzeit paritätisch von Mitgliedern der Staatsregierung und Vertretern der bayerischen Sparkassen besetzte Verwaltungsrat der BayernLB die genehmigungspflichtige Kaufabsicht des Bankvorstandes aufsichtsrechtlich begleitete und unter welchen Unständen er schließlich den Erwerb der HGAA trotz erkennbarer Risiken billigte. Zudem sollte geklärt werden, ob es 2009 eine Alternative zum verlustreichen Abstoßen der HGAA gegeben hätte. Letzteres wurde – mit Ausnahme einiger Zeugen aus Österreich – von allen Befragten verneint.
Zu den wichtigsten Zeugen zählten neben den seinerzeitigen Vorständen der BayernLB, die jedoch allesamt wegen anhängiger staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren in der Causa HGAA von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten, die damaligen Mitglieder des Verwaltungsrates mit den Vorsitzenden Kurt Faltlhauser und Siegfried Naser an der Spitze, sowie Vertreter der eingeschalteten Beratungsfirmen und Wirtschaftsprüfer. Aus Österreich wurden führende Vertreter anderer HGAA-Eigentümer und weitere Beteiligte an dem Banken-Deal geladen. Höchstrangige Zeugen waren der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber und der aktuelle Regierungschef Horst Seehofer (beide CSU).
Auf der Basis der beiden vom Ausschuss eingeholten Rechtsgutachten der Professoren Reiner Schmidt und Marcus Lutter kamen die Abgeordneten fraktionsübergreifend zu dem Ergebnis, dass die Verwaltungsräte in wichtigen Punkten zumindest fahrlässig ihre Aufsichtspflichten verletzt hatten, für die beiden damaligen Vorsitzenden des Kontrollgremiums, Faltlhauser und Naser, könne sogar eine grobe und damit womöglich schadenersatzpflichtige Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden. Der Verwaltungsrat habe sich insgesamt zu sehr auf die Aussagen des Vorstandes der BayernLB bezüglich des Risikos verlassen, anstatt die Grundzüge des Geschäfts kritisch zu hinterfragen. Zu unterschiedlichen Auffassungen gelangten die Ausschussmitglieder der Regierungs- und der Oppositionsfraktionen bezüglich der Tragweite der Verfehlungen und den daraus resultierenden Konsequenzen.


Titel - Themen


„Eine umfangreiche Beweisaufnahme liegt hinter den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses BayernLB/HGAA. Nach einem Jahr mit bis zu drei Sitzungen pro Woche, der Einvernahme einer Vielzahl von Zeugen und der Sichtung von rund 300 Aktenordnern an Beweismaterial kann der Ausschuss das Ergebnis seiner Arbeit dem Plenum des Bayerischen Landtags und der Öffentlichkeit vorstellen.
„Der von der SPD initiierte Untersuchungsausschuss zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die Bayerische Landesbank ist der erfolgreichste, den es bisher in Bayern gab. Er hat, wie von der SPD angenommen, festgestellt, dass Vorstand und Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank ihre Sorgfaltspflichten beim Kauf der österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria grob fahrlässig missachtet haben. Und dies wird konkrete Folgen haben.
„Meist enden Untersuchungsausschüsse nach einem vorgegebenen Mechanismus: Die Regierungsparteien bescheinigen Vertretern der Staatsregierung, alles richtig gemacht zu haben, während die Opposition erschütterndes Versagen erkennt. Anders beim HGAA-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags: Hier sind alle Fraktionen übereinstimmend zu der Überzeugung gelangt, dass sämtliche Mitglieder der Staatsregierung im Verwaltungsrat der Bayern LB schuldhaft ihre Pflicht verletzt haben. Einziger Unterschied bei der Bewertung: Freie Wähler, SPD und Bündnis 90/ Grüne sind der Auffassung, die Verwaltungsräte hätten grob fahrlässig gehandelt und müssten daher auch juristisch zur Verantwortung gezogen werden – während CSU und FDP diese Schlussfolgerung nur für den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Prof. Faltlhauser sowie dessen Stellvertreter Dr. Naser zu ziehen bereit ist; und auch das nur möglicherweise.
„Der Untersuchungsausschuss war sehr erfolgreich. Am Ende muss selbst die CSU einräumen, dass nicht nur die Vorstände, sondern auch die Verwaltungsräte wie Faltlhauser, Beckstein, Huber und Schmid gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Am Anfang waren auch die Medien skeptisch und die CSU hat generell geleugnet. Erst hieß es, das Aktienrecht gilt nicht, dann stellte sie fraglich, ob der Vorstand fahrlässig gehandelt hat; schließlich sollte nur der Vorstand pflichtwidrig gehandelt haben. Jetzt im Abschlussbericht gibt sie zwei Sündenböcke zum Abschuss frei: Faltlhauser und Naser. Das ist zwar nicht sachgerecht, sondern rein parteipolitisch motiviert. Aber immerhin wurde damit eine heilige Hemmschwelle durchbrochen: Auch CSUler sind nicht mehr unantastbar. Am Versagen der CSU-Regierung unter Stoiber besteht kein Zweifel mehr – jeder in Bayern hat das mitbekommen.
„In 29 Sitzungen hat der Untersuchungsausschuss insgesamt 74 Zeugen vernommen, über 300 Aktenordner verarbeitet und ausgewertet. Für alle Fraktionen bedeutete der Untersuchungsausschuss einen gewaltigen Arbeitsaufwand und eine noch größere Kraftanstrengung bis zur Präsentation des Abschlussberichts am 29.März 2011 vor dem Bayerischen Landtag und der Öffentlichkeit. 