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Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Gremium für Landwirte und Verbraucher

Sie sind die „Werkstätten“ des Parlamentsbetriebs: die Ausschüsse. Jeder der zwölf ständigen Ausschüsse des Landtags ist für ein bestimmtes Politikfeld zuständig. Hier beraten die Experten der Fraktionen Gesetzentwürfe und Anträge, zu denen sie Beschlussempfehlungen abgeben. Dadurch werden inhaltlich die Sitzungen und Entscheidungen der Vollversammlung vorbereitet. In einer Serie stellt „Maximilianeum“ die Ausschüsse des Landtags der Reihe nach vor – in dieser Ausgabe den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Text: Jürgen Umlauft | Fotos: Rolf Poss
25.05.2010 
Bayern hat in den vergangenen 60 Jahren einen rasanten Wandel vom Agrarland zum High-Tech-Standort durchgemacht. Trotzdem ist der Freistaat ohne Landwirtschaft kaum vorstellbar. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten die Bauern nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bürger mit hochwertigen Nahrungsmitteln, sie erhalten auch die bei Touristen wie Einheimischen beliebte Kulturlandschaft. Außerdem sichert die Land- und Ernährungswirtschaft in Bayern rund 500.000 Arbeitsplätze und hat einen Anteil von 4,6 Prozent an den Gesamtumsätzen der bayerischen Wirtschaft. Im Landtag kümmert sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um die Belange der Bauern und der Ernährungswirtschaft. Ihm gehören 16 Abgeordnete an, acht von der CSU, drei von der SPD, je zwei von Freien Wählern und Grünen sowie ein Mitglied der FDP. Den Vorsitz führt Albert Füracker (CSU), sein Stellvertreter ist Adi Sprinkart (Grüne) – beide gelernte Landwirte.

Auch wenn kein Politikbereich in der EU derart vergemeinschaftet ist wie die Agrarpolitik, bleibt für die Abgeordneten im Landwirtschaftsausschuss noch großer Handlungsspielraum, um die zahlreichen Vorgaben aus Brüssel an die bayerischen Notwendigkeiten anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Förderprogramme. So kann der Agrarausschuss etwa beim Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), mit dem EU und Freistaat ökologische und landschaftserhaltende Maßnahmen der Bauern fördern, oder bei den Investitionskostenzuschüssen beim Bau von Stallungen die für Bayern passenden Schwerpunkte setzen. Als Sachwalter der bayerischen Landwirtschaft versuchen die Abgeordneten zudem über parlamentarische Initiativen die EU-Agrarpolitik in ihrem Sinne zu beeinflussen. Jüngste Beispiele sind Forderungen zum Erhalt der Milchquote oder die Neuausrichtung der EU-Direktzahlungen an die Landwirte im Rahmen des sogenannten „Health Checks".

Wichtige Grundlage der Arbeit im Ausschuss ist der im Zwei-Jahres-Turnus vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Agrarbericht, in dem die wichtigsten Strukturdaten der bayerischen Landwirtschaft aktualisiert aufgeführt und kommentiert werden. Die Zuständigkeiten reichen hier von der Grün- und Ackerlandbewirtschaftung über die Viehzucht bis hin zum Wein-, Obst-, Gemüse- und Hopfenanbau sowie zur Fischerei und Teichwirtschaft und der Imkerei. Ziel ist es dabei immer, Umwelt und Landschaft möglichst zu schonen und gleichzeitig den Landwirten ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Dazu gehören Bemühungen, den Bauern ihre Gemeinwohlleistungen angemessen zu honorieren, ihnen einen fairen Preis für ihre Produkte zu sichern und einträgliche Zuerwerbsmöglichkeiten wie „Urlaub auf dem Bauernhof" oder die Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen oder der Photovoltaik zu ermöglichen.

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