Willkommen bei www.maximilianeum-online.de

Seiteninhalt

Direkte Demokratie in Bayern

Demokratie lebt von der aktiven Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Traditionsgemäß wird in Bayern das parlamentarisch-repräsentative Regierungssystem durch Elemente der direkten Demokratie ergänzt. „Volksbegehren“ und „Volksentscheid“ ermöglichen die direkte politische Beteiligung der Wahlberechtigten auf Landesebene.

1946 nahm Bayern als erstes Bundesland direktdemokratische Elemente wie „Volksbegehren“ und „Volksentscheid“ in seine Verfassung auf. Heute kann Bayern im Vergleich mit anderen Bundesländern die größte Anzahl an durchgeführten Verfahren zur Volksgesetzgebung vorweisen.

Unter dem Titelthema „Direkte Demokratie in Bayern“ berichten wir in dieser Ausgabe über den aktuellen Stand des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“, dessen Gesetzentwurf derzeit im Bayerischen Landtag diskutiert wird. Wir stellen dazu die Positionen der fünf Landtagsfraktionen vor. Außerdem berichten wir über gescheiterte und erfolgreiche Initiativen in der Vergangenheit – darunter das Volksbegehren „Schlanker Staat ohne Senat“, das vor zehn Jahren zur Abschaffung des Bayerischen Senats führte.