Demokratie lebt von der aktiven Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Traditionsgemäß wird in Bayern das parlamentarisch-repräsentative Regierungssystem durch Elemente der direkten Demokratie ergänzt. „Volksbegehren“ und „Volksentscheid“ ermöglichen die direkte politische Beteiligung der Wahlberechtigten auf Landesebene.
1946 nahm Bayern als erstes Bundesland direktdemokratische Elemente wie „Volksbegehren“ und „Volksentscheid“ in seine Verfassung auf. Heute kann Bayern im Vergleich mit anderen Bundesländern die größte Anzahl an durchgeführten Verfahren zur Volksgesetzgebung vorweisen.
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